Es stellt sich daher höchstens die Frage, ob die beim Beschwerdeführer auftretenden Schmerzen, die übrigen gastrointestinalen Symptome sowie die psychischen Beschwerden dazu führen, dass er zur Erhaltung des bisherigen Verdienstniveaus im Vergleich zu einer nicht beeinträchtigten Person erhöhte Anstrengungen leisten muss. Eine Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens kann vorliegen, wenn die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigung (in Form von Verlangsamung, Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, etc.) nur durch zusätzlichen (zeitlichen oder physischen) Aufwand am Arbeitsplatz kompensiert werden können.