Dass das (künftige) Einkommen ohne den Unfall höher ausgefallen wäre, ist des Weiteren nicht überwiegend wahrscheinlich und wird im Übrigen auch gar nicht geltend gemacht. Aus dem psychiatrischen Gutachten ergibt sich nämlich, dass der Beschwerdeführer ohne den Unfall in seinem Beruf als Zimmermann weitergearbeitet, Fortbildungen absolviert, möglicherweise eine Technikerschule besucht und schliesslich wohl auch als Bauleiter gearbeitet hätte (psychiatrisches Gutachten, act. 205). Es ist somit davon auszugehen, dass sich seine berufliche Karriere und damit sein Einkommen ohne das schädigende Ereignis im Wesentlichen nicht anders entwickelt hätte.