Ebenso wenig trifft seine Behauptung zu, wonach sein ab März 2021 jährlich erzieltes Bruttoeinkommen von Fr. 96'850.00 unterhalb des Medianwerts liege. Dieser beträgt inklusive 13. Monatslohn nämlich Fr. 91'644.00 und nicht Fr. 99'281.00, wie der Beschwerdeführer fälschlicherweise annimmt. Daraus erhellt, dass der ab 1. März 2021 vom Beschwerdeführer erzielte Lohn deutlich über dem Medianwert und gar nur unwesentlich unterhalb jener Schwelle liegt, ab welcher 25 % der Arbeitnehmenden mehr als Fr. 100'548.00 brutto pro Jahr verdienen.