Pra 2003 Nr. 69 S. 346). Dabei ist wie erwähnt seine persönliche Situation, sein Beruf und seine voraussichtliche berufliche Zukunft zu berücksichtigen, wobei das Gericht davon überzeugt sein muss, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge eine wirtschaftliche Benachteiligung eintreten wird (siehe vorne Erw. 4.3). Die Würdigung der Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit oder das wirtschaftliche Fortkommen fällt allein in die Kompetenz des Gerichts. Dieses ist an die Folgerungen eines medizinischen Gutachtens nicht gebunden (SCHATZMANN, a.a.O., S. 55). - 14 -