4.4.2. In Bezug auf die gesundheitliche Situation verweist der Beschwerdeführer im Wesentlichen auf das gastroenterologische Gutachten von Prof. Dr. med. G. vom 3. Februar 2017 (nachfolgend: gastroenterologisches Gutachten; act. 193 ff.) sowie auf das bereits erwähnte psychiatrische Gutachten (act. 196 ff.), welche im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren zur Ermittlung der Leistungspflicht der Unfallversicherung sowie des Integritätsschadens erstellt worden waren.