Pra 2019 Nr. 54 S. 569 f.). Das heisst, das Gericht muss unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der geschädigten Person, des von ihr ausgeübten Berufs und ihrer Berufsaussichten davon überzeugt sein, dass eine wirtschaftliche Benachteiligung eintreten wird, für den die schädigende Person einzustehen hat. Dabei verursacht eine sehr geringe medizinisch-theoretische Invalidität von weniger als 10 % nach der allgemeinen Lebenserfahrung keine konkret messbare Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Fortkommens (Urteil des Bundesgerichts 4A_699/2012 vom 27. Mai 2013, Erw. 5.2, mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 1C_845/2013 vom 2. September 2014, Erw.