Eine solche Beeinträchtigung kann daher auch vorliegen, wenn die geschädigte Person trotz der Unfallfolgen arbeitsfähig bleibt und über einen gleichwertigen Verdienst verfügt, wie sie ihn ohne die Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität erzielt hätte. Denn neben der Arbeitsfähigkeit können auch andere Faktoren die zukünftigen Erwerbsmöglichkeiten einer invaliden Person beeinflussen. So kann eine gesundheitlich beeinträchtigte Person auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden, da es für sie im Vergleich zu einer gesundheitlich nicht beeinträchtigten Person schwieriger sein wird, einen Arbeitsplatz mit gleichem Lohn zu finden und zu behalten.