Im Übrigen dürften derart ausgeprägte Symptome nicht verborgen bleiben, weshalb auch auf der Hand liege, dass er im Vergleich zu seinen Mitarbeitenden beschwerdebedingt stets abfalle und somit auch die geringeren Beförderungschancen habe. Im Rahmen einer prospektiven Würdigung der angesichts der hohen Integritätsentschädigung schwerwiegenden körperlichen und psychischen Unfallfolgen sei eine konkrete Benachteiligung des Beschwerdeführers auf dem Arbeitsmarkt ohne Weiteres wahrscheinlich.