Dabei sei ein Jahreslohn für einen Bauleiter von Fr. 86'000.00 bei 100 % vereinbart worden, was gemäss statistischem Lohnrechner des Bundesamts für Statistik im untersten Bereich der Lohnbandbreite anzusiedeln sei. Seit März 2021 erziele er bei der C. mit Fr. 96'850.00 noch immer ein Bruttojahreseinkommen, welches unterhalb des Medianwerts von Fr. 99'281.00 und weit unterhalb des Einkommens von Fr. 108'927.00 liege, welches 25 % aller Arbeitnehmenden im gleichen Berufsfeld verdienten. Angesichts dieser Lohnangaben sei die Benachteiligung des Beschwerdeführers auf dem Arbeitsmarkt gegenüber anderen Arbeitnehmenden nicht mehr nur wahrscheinlich, sondern wirke sich auch effektiv aus.