Da er einerseits einen möglichst guten Lohn habe verhandeln und andererseits dadurch eine Anstellungsmöglichkeit in einem seinen körperlichen Beeinträchtigungen besser angepassten Beruf nicht habe aufs Spiel setzen wollen, habe er aus Sicherheitsgründen die Verhandlungen bezüglich seines Lohnes und der Anstellungsbedingungen schon mit der ehemaligen Arbeitgeberin F. zurückhaltend geführt. Dabei sei ein Jahreslohn für einen Bauleiter von Fr. 86'000.00 bei 100 % vereinbart worden, was gemäss statistischem Lohnrechner des Bundesamts für Statistik im untersten Bereich der Lohnbandbreite anzusiedeln sei.