Vielmehr sei aufgrund der stetigen Lohnerhöhungen davon auszugehen, dass die Beschwerden eben zu keiner Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens führten. Was den Berufswechsel betreffe, werde nicht dargelegt, inwiefern er in seinem neuen Beruf weniger Erwerbseinkommen erzielen solle. Vielmehr sei davon auszugehen, dass er nun einen höheren Erwerb erziele als in seinem gelernten Beruf als Zimmermann. Dies werde dadurch unterstrichen, dass er vor der Tat einen Bruttolohn von Fr. 58'500.00 erzielt habe, während dieser heute wesentlich höher sei.