Es handle sich um eine nicht belegte Behauptung, dass er nicht in der Lage gewesen wäre, forsche Lohnverhandlungen zu führen. Auch werde nicht dargelegt, dass sein damaliger wie auch heutiger Lohn wesentlich von demjenigen anderer Personen in der gleichen Tätigkeit abweiche. Fraglich sei in diesem Zusammenhang auch, ob er effektiv besondere Mehranstrengungen habe leisten müssen, da er nie für eine längere Zeit -7-