1. In Abänderung der Verfügung vom 25. Mai 2021 sei dem Beschwerdeführer eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 100'000.00 zu gewähren. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Mit Instruktionsverfügung vom 29. Juni 2021 wurde dem KSD die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zur Beschwerdeantwort und Aktenvorlage zugestellt. 3. Der KSD reichte am 31. August 2021 aufforderungsgemäss die Akten ein und erstattete die Beschwerdeantwort, worin er die Abweisung der Beschwerde beantragte.