1. Das Gesuch von A. vom 9. April 2020 um Ausrichtung einer Entschädigung wird im Umfang von Fr. 39'718.55 gutgeheissen. Im Mehrbetrag wird das Gesuch abgewiesen. [Auszahlungsmodalitäten] -3- 2. Das Gesuch von A. vom 9. April 2020 um Ausrichtung einer Genugtuung wird abgewiesen. 3. [Subrogation] 4. Es werden keine Kosten erhoben. C. 1. Gegen den Entscheid des KSD vom 25. Mai 2021 liess A. mit Eingabe vom 28. Juni 2021 Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben und folgende Anträge stellen: