1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird Dispositiv Ziff. 3 des Beschlusses des Gemeinderats Q. vom 19. Oktober 2020 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: "B., A. und die C. werden verpflichtet, innert 40 Tagen ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids für die an der G (Parzelle Nr. H) stattfindenden Nutzungen einen angepassten Parkplatznachweis einzureichen." - 14 -