Letztere wird – z.B. mit entsprechenden Plänen – offenzulegen haben, welche und wieviele Wohnungen, Studios und weitere Räumlichkeiten vorhanden sind und welchen Nutzungen diese jeweils dienen. Die Beschwerdeführer werden dabei Unterstützung liefern können, hielten sie gegenüber der Gemeinde am 30. August 2020 doch fest, als Patentinhaber der Musik- und Kontaktbar führten sie sowohl einen Barbetrieb wie auch einen Motelbetrieb mit Zimmervermietung, was beinahe einem 24-Stunden-Betrieb gleichkomme; den Betrieb führten sie als gleichwertig erfahrene Partner und Teilhaber in dieser Branche (vgl. Vorakten, act.