Da ein Parkplatznachweis für die gesamte Liegenschaft erforderlich ist, ist es vorliegend daher unumgänglich, dass auch die Eigentümerin der Parzelle Nr. H als Partei ins Verfahren miteinbezogen wird. Letztere wird – z.B. mit entsprechenden Plänen – offenzulegen haben, welche und wieviele Wohnungen, Studios und weitere Räumlichkeiten vorhanden sind und welchen Nutzungen diese jeweils dienen.