explizit auch zur Wohnnutzung (vgl. angefochtener Entscheid, S. 4). Im Sinne eines Zwischenfazits lässt sich somit festhalten, dass die Vorinstanzen zu Recht für die gesamte Liegenschaft Parzelle Nr. H (d.h. für sämtliche Nutzungen) einen angepassten Parkplatznachweis als erforderlich erachteten. Nur so lässt sich letztlich schlüssig beurteilen, ob genügend Parkfelder vorhanden sind oder nicht. - 12 -