Mit Schreiben vom 30. August 2020 hielten die Beschwerdeführer gegenüber der Gemeinde indes fest, als Patentinhaber der Musik- und Kontaktbar Wynental führten sie sowohl einen Bar- wie auch einen Motelbetrieb mit Zimmervermietung, was beinahe einem 24-Stunden-Betrieb gleichkomme (vgl. Vorakten, act. 25). Am 19. Oktober 2020 fasste der Gemeinderat deshalb (nachvollziehbarerweise) die Beschwerdeführer ins Recht und verlangte von ihnen für das Bordell bzw. den Motelbetrieb mit Zimmervermietung im 24-Stunden-Betrieb einen angepassten Parkplatznachweis (Vorakten, act. 2, 42; Beschwerdeantwortbeilage 3 des Gemeinderats).