Beschwerdeantwortbeilage 2 des Gemeinderats), war somit völlig richtig. Einen Parkplatznachweis reichte die Eigentümerin jedoch nicht ein. Mit Schreiben vom 30. August 2020 hielten die Beschwerdeführer gegenüber der Gemeinde indes fest, als Patentinhaber der Musik- und Kontaktbar Wynental führten sie sowohl einen Bar- wie auch einen Motelbetrieb mit Zimmervermietung, was beinahe einem 24-Stunden-Betrieb gleichkomme (vgl. Vorakten, act.