2.3.2. Die Beschwerdeführer bringen vor, ihre Lokalität habe 35 Sitzplätze bzw. es sei davon auszugehen, dass nie mehr als 35 Personen gleichzeitig im Restaurant und der Bar anwesend seien. Sie vertreten die Ansicht, für diese 35 Plätze seien (wenn überhaupt) sieben Parkplätze erforderlich (vgl. Beschwerde, S. 6; Vorakten, act. 37, 55; Beschwerdeantwortbeilage 1 des Gemeinderats). Diese Anforderungen erfüllten sie. Auf dem befestigten Platz vor ihrer Liegenschaft könnten mindestens sieben Fahrzeuge abgestellt werden (Beschwerde, S. 5; Beschwerdebeilage 5; vgl. auch Vorakten, act. 37, 55; Beschwerdeantwortbeilage 1 des Gemeinderats).