MICHAEL MERKER, Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, Kommentar zu den §§ 38 – 72 [a]VRPG, 1998, N. 26 ff. zu § 38). Sollte das Verwaltungsgericht zum Schluss gelangen, dass für die Beschwerdeführer keine Parkfeldererstellungspflicht besteht oder sie diese bereits erfüllten, führte dies zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids der Vorinstanz (vgl. Beschwerdeantrag Ziffer 1), mit welchem angeordnet wurde, die Beschwerdeführer hätten für die an der G neu betriebene E einen angepassten Parkplatznachweis einzureichen.