3. Der Gemeinderat sieht keine Gründe, die eine Befreiung der Betreiber der E von der Pflicht zur Erstellung bzw. zum Nachweis der erforderlichen Anzahl Parkfelder rechtfertigen würden. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 7. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte in seiner Stellungnahme vom 22. November 2021: Die Begehren der Beigeladenen seien abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 8. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 30. März 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: