5. Sub-Subeventualiter seien die Beschwerdeführer von der Parkfeldererstellungspflicht zu befreien und zu verpflichten eine Ersatzabgabe zu entrichten. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 9. August 2021 (Postaufgabe: 16. August 2021) beantragte der Gemeinderat Q.: