1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird Dispositiv Ziff. 3 des Beschlusses des Gemeinderats Q. vom 19. Oktober 2020 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: "B. und A. werden verpflichtet, innert 40 Tagen ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids für die an der G neu betriebene E einen angepassten Parkplatznachweis einzureichen." -3-