Erlangung des Fähigkeitsausweises beruflich als Anwalt betätigen oder anderswo eine adäquate Stelle ausüben zu können. Allein schon aus der Durchführung einer als notwendig erachteten psychiatrischen Abklärung resultiert für ihn ein Mehrwert, der eine Übernahme der Untersuchungskosten rechtfertigt. Nicht bestandene Anwaltsprüfungen können somit klarerweise nicht als Grund für einen Kostenerlass herangezogen werden. Andernfalls müssten den erfolglosen Prüfungskandidaten auch die Prüfungs- - 10 -