Die dem Gutachter zur Verfügung gestellten Akten seien mit 13 Dossiers und Korrespondenzen umfangreich gewesen. Ausserdem habe der Gutachter mit dem Beschwerdeführer und Drittpersonen (inklusive med. pract. G.) Gespräche geführt. Die von ihm in Rechnung gestellten Kosten von Fr. 12'000.00 für das Aktenstudium, die Exploration, Gespräche mit Angehörigen und Auskunftspersonen, die Ausarbeitung des Gutachtens, Sekretariatsarbeiten etc. seien insgesamt ausgewiesen und sachgerecht.