8. In der Folge unterzog sich A. der angeordneten psychiatrischen Begutachtung bei Dr. med. D. Dieser erstattete sein schriftliches Gutachten am 26. März 2021, bescheinigte A. eine grundsätzliche Urteilsfähigkeit im Hinblick auf die Ausübung des Anwaltsberufs und berechnete für seine Leistungen nach Massgabe von Taxpunkten einen Betrag von Fr. 12'369.00. Mit Rücksicht auf das Kostendach gemäss Beschluss der Anwaltskommission vom 11. Januar 2021 wurden der Obergerichtskasse für das Gutachten Fr. 12'000.00 fakturiert.