7. Am 11. Januar 2021 beschloss die Anwaltskommission, Dr. med. D. mit der Erstellung eines Gutachtens zur Abklärung der Urteilsfähigkeit von A. zu beauftragen, unter Ausformulierung der Fragen der Kommission und der Ergänzungsfragen von A. an den Gutachter. Für die Erstellung des Gutachtens wurde ein Kostendach von Fr. 12'000.00 festgelegt. Des Weiteren wurde der Gutachter zur Wahrheit verpflichtet und wurden der Gutachter auf die strafrechtlichen Folgen eines falschen Gutachtens sowie A. auf seine Mitwirkungspflichten hingewiesen. Über die Tragung der im Zusammenhang mit dem einzuholenden Gutachten anfallenden Kosten werde zu einem späteren Zeitpunkt befunden.