Urteilsfähigkeit einverstanden erklärt habe, habe er nicht mit einer Überwälzung von Gutachterkosten auf ihn gerechnet. Zudem äusserte A. Vorbehalte gegenüber dem vorgeschlagenen Gutachter, die vor allem dessen fortgeschrittenes Alter betrafen. 6. Mit Verfügung vom 7. Dezember 2020 gewährte die Präsidentin der Anwaltskommission A. eine Nachfrist für die Bezahlung des Kostenvorschusses. Der Kostenvorschuss wurde daraufhin geleistet.