4. Mit Verfügung vom 18. November 2020 eröffnete die Präsidentin der Anwaltskommission A. den mit der Begutachtung seiner Urteilsfähigkeit zu beauftragenden Sachverständigen in der Person von Dr. med. D., Fachstelle Forensik Psychiatrie Basel-Land, Q., räumte A. Gelegenheit ein, zur Person des Sachverständigen und den an diesen formulierten Fragen Stellung zu nehmen, verpflichtete ihn zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 1'000.00, unter Hinweis darauf, dass das Verfahren erst nach Eingang des Kostenvorschusses fortgeführt werde, und wies ihn auf die Möglichkeit hin, ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen.