Entscheid der Anwaltskommission vom 17. Mai 2021 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Nach diversen abschlägigen Entscheiden der Anwaltskommission, mit denen er jeweils wegen einer im Jahr 2016 von Dr. med. B. gutachterlich bestätigten fehlenden Urteilsfähigkeit nicht zur Anwaltsprüfung zugelassen worden war, stellte A. am 31. Juli 2020 erneut ein Gesuch um Zulassung zur Anwaltsprüfung, ohne auf einen konkreten Prüfungstermin Bezug zu nehmen.