16abis RPG erst möglich ist, wenn die Beschwerdeführer während mindestens drei Jahren nachgewiesen haben, dass sie den Status eines landwirtschaftlichen Gewerbes (nach Art. 7 BGBB) in bewilligten und zonenkonform genutzten Bauten erreicht haben. Bis dahin sollte das von der Abteilung für Baubewilligungen angeordnete Nutzungsverbot ohne vorherigen Abbruch der davon betroffenen Bauten und Anlagen gelten. - 11 -