nachträglichen Baubewilligungsverfahren "vorbeurteilt" werden durfte, sondern einzig und allein die teilweise Aufhebung des von der Abteilung für Baubewilligungen am 11. November 2018 verfügten und vom Regierungsrat mit Entscheid vom 12. Februar 2020 geschützten Nutzungsverbots verschiedener Bauten und Anlagen der Pferdehaltung (Reithalle und die Überdachung des halben Ausbildungsplatzes sowie die Stallungen mit Nebenräumen für die Pferdehaltung im Gebäude Nr. bbb, den Sandplatz mit einer Fläche von 800 m2 und die Führanlage für die Pferdezucht), die ebenfalls Gegenstand des Gesuchs vom 15. Juni 2020 bildete, neben dem Antrag