Die nachfolgend aufgezählten Bauten dürfen spätestens sechs Monate nach Eröffnung der Verfügung der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 11. November 2018 bis zu deren Beseitigung beziehungsweise bis zu einer allfälligen zonenkonformen Nutzung nicht mehr benutzt werden. Die Gebäudeteile sind durch die Gemeinde mit geeigneten Mitteln zu versiegeln. Die Siegel und die Nichtbenutzung der Anlagen sind mindestens alle zwei Monate von der Gemeinde unangemeldet zu kontrollieren. Die anfallenden Aufwendungen sind durch die Bauherrschaft zu tragen.