Mit Verfügung vom 11. November 2018 wies die Abteilung für Baubewilligungen das Baugesuch teilweise ab und ordnete den Rückbau der abgewiesenen Bauten an (mit einem Aufschub der Rückbaufrist um maximal fünf Jahre unter bestimmten Bedingungen). Gleichzeitig erliess sie für die Reithalle und die Überdachung des halben Ausbildungsplatzes sowie die Stallungen mit Nebenräumen für die Pferdehaltung im Gebäude Nr. bbb, den Sandplatz mit einer Fläche von 800 m2 und die Führanlage für die Pferdezucht ein Nutzungsverbot. Diese Verfügung wurde A. und B. mit Entscheid des Gemeinderats C. vom 19. November 2018 eröffnet.