Angrenzend daran wurden weitere 400 m2 unüberdachte Reitfläche bewilligt. Ferner bildeten ein befestigter Auslaufplatz (20 m x 20 m), eine überdachte Pferdeführanlage sowie ein Mistplatz Bestandteil der damaligen Baubewilligung. 2. Anlässlich einer von der regionalen Bauverwaltung D. vom 16. Juni 2015 durchgeführten Baukontrolle wurden diverse Abweichungen vom bewilligten Projekt festgestellt. Für die nicht bzw. anders bewilligten Bauten und Anlagen sowie für die Nutzung ihres Betriebs zur reinen Pensionspferdehaltung (ohne Pferdezucht) reichten A. und B. am 8. Dezember 2015 ein nachträgliches Baugesuch ein.