8.2. Das Verwaltungsgericht äusserte sich in einem Urteil vom 23. Oktober 2009 im Zusammenhang mit der Ausübung eines Besuchsrechts zur angemessenen Grösse einer Wohnung. Dabei hat es angenommen, dass die sorgeberechtigte Mutter mit ihrem minderjährigen Sohn, der im Kinderheim untergebracht war, eine "beschränkte Unterstützungseinheit" bilde. Demzufolge war der Sohn aufgrund des Besuchs- und Ferienrechts noch zum Haushalt der Mutter zuzurechnen (vgl. AGVE 2010, S. 205, Erw.