Aufgrund des Verweises in § 10 Abs. 1 SPV auf die SKOS-Richtlinien (vom April 2005 und mit den bis zum 1. Januar 2017 ergangenen Änderungen) wird der Begriff der Unterstützungseinheit zudem in folgendem Kontext verwendet: Bei Kürzungen der materiellen Hilfe sind die Auswirkungen auf die Unterstützungseinheit zu berücksichtigen (SKOS-Richtlinien, A.8-4), Personen in familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften bilden keine Unterstützungseinheit (SKOS-Richtlinien, B.2-5 und F.5-1), der Grundbedarf für den Lebensunterhalt bemisst sich nach der Anzahl Personen in der Unterstützungseinheit (SKOS-Richtlinien, B.2-5), Leistungen aus Genugtuung und Integritäts-