Aus Satz 2 ergibt sich nichts Gegenteiliges; jedenfalls wird nicht ausgeschlossen, dass auch minderjährige Kinder eine separate Unterstützungseinheit bilden können. Der Wortlaut weist somit relativ klar darauf hin, dass Familienmitglieder – unabhängig von ihrem Alter – im selben Haushalt leben müssen, um eine Unterstützungseinheit zu bilden.