Nachfolgend ist zu prüfen, ob B. während der Fremdplatzierung in einer Pflegefamilie weiterhin mit der Mutter und der Schwester eine Unterstützungseinheit bildete. Nachdem die Sozialhilfegesetzgebung darauf keine eindeutige Antwort gibt, sind die anwendbaren Bestimmungen auf dem Wege der Gesetzesauslegung zu interpretieren.