3. Die Zurückweisung vom 14. September 2020 der auf den 18. März 2020 datierten Anmeldung eines kostenintensiven Unterstützungsfalls im Sozialhilfefall A., C. und B. betreffend den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 durch den Kantonalen Sozialdienst wird bestätigt. 4. Die an A., C. und B. in den Kalenderjahren 2018 und 2019 ausgerichteten Leistungen können unter Aufteilung der gewährten Unterstützungsleistungen auf verschiedene Unterstützungseinheiten im Sinne der vorstehenden Erwägungen erneut für das Teilpoolingverfahren angemeldet werden.