1. Absatz 1 der Verfügung vom 17. Oktober 2019 sei aufzuheben und es sei der Fall A., C. und B. als kostenintensiver Unterstützungsfall entgegen zu nehmen und aus dem zu diesem Zweck von den aargauischen Gemeinden geäufneten Fonds zu tragen. -3- 2. Eventualiter sei Absatz 2 der Verfügung vom 17. Oktober 2019 dahingehend aufzuheben, als der Gemeinde Q. ab Rechtskraft der angefochtenen Verfügung eine Frist von 14 Tagen einzuräumen sei, um den Fall B. und den Fall A. und C. je einzeln als kostenintensive Unterstützungsfälle anzumelden.