Trotz verschiedener Besprechungen der potenziellen Fusionspartner in den Jahren 2016 bis 2020 sei das Fusionsprojekt nicht vorangekommen. Vor diesem Hintergrund kann nicht gesagt werden, der Regierungsrat habe vergleichbare Sachverhalte ohne sachliche Gründe unterschiedlich behandelt. Ist eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte nicht gegeben, können die Beschwerdeführer aus der Gutheissung des Gesuchs der Bevölkerungsschutzregionen Baden Region, Wasserschloss und Wettingen-Limmattal auch nichts zu ihren Gunsten ableiten.