Verwertbare Angaben zur Kostenentwicklung erhielten die Beschwerdeführer anscheinend lediglich von vier Gemeinden, was zum vornherein nicht als repräsentativ angesehen werden kann. Zudem ist das Resultat diesbezüglich nicht so eindeutig ausgefallen, wie die Beschwerdeführer glauben machen wollen und es sich möglichweise vorgestellt hatten. In der Gemeinde A. entwickelten sich die Kosten pro Kopf (Einwohner) und Jahr von Fr. 13.80 im Jahr 2017, auf Fr. 16.40 im Jahr 2018, Fr. 17.70 - 15 -