Zudem würden die Kosten steigen. Sie seien somit als Träger der Verantwortung für den Schutz ihrer Bevölkerung als auch als Gemeinden in ihren eigenen finanziellen Interessen vom Entscheid des Regierungsrats betroffen und müssten sich, da er zu höheren Kosten führen werde, dagegen zur Wehr setzen können. Die Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführer sei daher zu bejahen. -9-