Entsprechend wurden die Voraussetzungen einer Wiedererwägung von der Vorinstanz nicht ("näher") geprüft. Auf das Gesuch wurde ohne weiteres eingetreten und es wurde materiell beurteilt. Die Vorinstanz befand, zwar sei das ursprüngliche Gesuch des Gemeindeverbands Bevölkerungsschutz der Region Suhrental-Uerkental vom 28. Mai 2019 um Verzicht auf Einbezug in die neue Bevölkerungsschutzregion Aargau West vom Regierungsrat schon einmal (mit dem RRB Nr. 2019-001199 vom 25. September 2019) materiell beurteilt worden.