2. In den Erw. 1.2 bis 1.4 des angefochtenen Entscheids äusserte sich die Vorinstanz zum Thema Wiedererwägung und gelangte zum Schluss, das Gesuch des Gemeindeverbands Bevölkerungsschutz der Region Suhrental-Uerkental vom 26. November 2019 (Vorakten, act. 3) trotz der Bezeichnung als "Wiedererwägungsgesuch" nicht als solches, sondern als Erstgesuch um Erlass eines anfechtbaren Entscheids über die Zusammenlegung der bisherigen Bevölkerungsschutzregionen Suhrental-Uerkental, Zofingen Region und Wartburg zur neuen Bevölkerungsschutzregion Aargau West entgegenzunehmen. Entsprechend wurden die Voraussetzungen einer Wiedererwägung von der Vorinstanz nicht ("näher") geprüft.