4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigung ausgerichtet. -5- C. 1. Dagegen liessen der Gemeindeverband Bevölkerungsschutz der Region Suhrental-Uerkental und die daran beteiligten Verbandsgemeinden am 4. Juni 2021 Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen, mit den Anträgen: 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Regierungsratsbeschluss Nr. 2021-000488 vom 28. April 2021 aufzuheben. 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. Verfahrensantrag: