Information Memorandum 2012, S. 9 und 18). Da die Teilnehmenden mit dem Erwerb der Titel an den Investmentgesellschaften lediglich Anwartschaften auf eine spätere, vom Erfolg des geplanten Exits abhängige Partizipation am gesteigerten Unternehmenswert erwarben, ist ein hypothetischer Verkehrswert der dafür formell eingeräumten Beteiligungsrechte von Vorneherein nicht massgeblich, da die Wertbestimmung für die Zwecke der Besteuerung erst im Zeitpunkt der Realisierung erfolgt. - 19 -